AGB
1.) Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler nach den Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gewissenhaft auszubilden und diesen bei der Abwicklung des behördlichen Antragsverfahrens zu unterstützen.
2.) Der Fahrschüler hat die als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt diese als verbindlichen Bestandteil des Ausbildungsvetrages an. Darüber hinaus versichert der Fahrschüler, dass alle Angaben zu seiner Person vollständig und korrekt sind.
3.) Preise und Entgelte, die im Rahmen dieses Ausbildungsvetrages vereinbart wurden, sind vom Tage des Vertragsabschlusses an 4 Monate lang gültig. Danach können diese gemäß der dann geltenden Preisliste angepasst werden. Amtliche Gebühren für die Prüforganisationen werden zusätzlich erhoben und durch diese festgelegt. Art und Höhe der Gebühren können in der Fahrschule eingesehen werden.
4.) Die im Ausbildungsvertrag aufgeführte Grundbetrag wird mit Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig und ist vor Antritt der Ausbildung zu bezahlen. Entgelte für Fahrstunden sind jeweils vor deren Beginn zu bezahlen. Lehrmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.) Alle Rechnungen, Entgelte und von der Fahrschule verauslagten Gebühren sind vor der Prüfung zu bezahlen. Anderenfalls kann die Fahrprüfung nicht abgenommen werden.
6.) Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Können diese nicht wahrgenommen werden, muss eine Absage spätestens einen Werktag vorher erfolgen. Anderenfalls ist die Fahrschule berechtigt, die reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.
7.) Der Fahrschüler versichert, dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Eignung seiner Person zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne der FeV §§ 11, 12, 13 und 14 begründen.
8.) Mit der Erfassung und elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Ausbildung und Vetragsabwicklung erklärt sich der Fahrschüler einverstanden.
9.) Vor der ersten Teilnahme am theoretschen Unterricht ist der Grundbertrag mittels einer der in Punkt 11 aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten, für die beantragte Klasse zu entrichten.
10.) Die anfallende TÜV Gebühr muss separat nach Aufforderung des TÜV´s VOR der jeweiligen Prüfung selbständig getätigt werden. Falls es nicht rechtzeitig geschehen ist, behalten wir uns vor das anfallende Entgeld zur Prüfungsvorstellung zu berechnen.
11.) Vor Absolvierung der ersten Fahrstunde, ist eine Anzahlung in Höhe von 500,00 € erforderlich, nach Verbrauch dieser 500,00 € wird jeweils zum 01. sowie zum 15. eines Monats eine Rechung in Papier- oder elektronischer Form zugestellt. Die 500,00 € Anzahlung, sowie weitere Rechungsbeträge können via Paypal, Überweisung, EC cash in unseren Filialen, oder per Barzahlung ebenfalls in unseren Filialen erfolgen.